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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was wurde aus den KLF-Konzepten ? | 46 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 845798 | ||
Datum | 18.01.2019 07:47 MSG-Nr: [ 845798 ] | 3356 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Dirk R. wie dem BKS Portal zu entnehmen ist wurde die Förderrichtlinie dahin geändert das ein KLF nun zwischen 4.75 und 7.5t schwer sein darf. Da bist du in die falsche Spalte gerutscht, schau mal eine Spalte weiter. In RLP gilt KLF max. 5500kg, TSF-W max. 7500kg nach neuester Förderrichtlinie. Wir sind gerade in der Beschaffung von einigen KLF, zur Zeit der Ausschreibung galten 5000kg, trotz leichtem Fahrgestell (es werden Opel Movano) wird es recht eng mit den inzwischen geforderten Gewichtsreserven, auch wenn man auf Zusatzbeladung komplett verzichtet. Leider bietet aber der Movano keine Reserven, um notfalls auf 5500kg auflasten zu können. Gruß, Michael | ||||
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