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Thema | Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht? | 43 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 845751 |
Datum | 16.01.2019 22:25 MSG-Nr: [ 845751 ] | 1388 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Also wir befinden uns ja in Baden-Württemberg. Sind die "Abteilungskommandanten" um die es geht tatsächliche Abteilungskommandanten in der Feuerwehr VS oder von umliegenden Wehren anderer Kommunen und sie wohnen nur dort (hm, wär ja aber auch komisch)?
Der Kommandant der Feuerwehr bestimmt seine Unterführer. Er bestimmt insbesondere seine Vertretungsregelung (über seine gewählten Vertreter hinaus, tut er dies nicht, zieht der Default nach FwG (Blabla, "Kamerad höchsten Ranges (impliziert dann eigentlich auch Ausbildung, außer Rang erst durch Dienststellung erhalten und Lehrgang folgt noch, dann sollte er einen Kameraden mit höherer Ausbildung hinzuziehen) der rausfährt").
Der Kommandant setzt Gruppen- und Zugführer ein. Keiner dieser Unterführer bedarf einer Wahl.
Abteilungskommandanten und ihre Vertreter haben nach FwG BW keine einsatztaktische Funktion außer durch ihre Ausbildung und durch Indienststellung durch den Kommandanten vorgegeben. Ist er als Zugführer eingesetzt ist er Zugführer. Hat er Gruppenführerlehrgang ist er nur Gruppenführer (och!). Hat der Kommandant ihn nicht in Dienst gesetzt, dann ist doof, macht man aber ja wohl nicht. Oder hier doch?
Will jetzt hier wirklich jemand behaupten, es führe in VS kein Auto ohne einen "gewählten Funktionsträger" aus dem Haus? Wer sind denn die, der Kommandant und seine Stellvertreter? Davon gibts in VS also so viele wie Autos? What the...?
Alles was man dazu lesen kann ist äußerst diffus....da ist die Berichterstattung zum Brexit ja einfach dagegen ;-)
dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher
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