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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersthelfer für den Jugendfeuerwehrdienst | 5 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 845729 | ||
Datum | 16.01.2019 10:54 MSG-Nr: [ 845729 ] | 826 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Juergen W. Also ich sehe das alles ein wenig entspannter: Ich sehe das Thema " EH und JF " auch entspannt, zumal im mir überschaubaren Bereich die JF-Betreuer und Helfer über ausreichende EH-Grund-Kenntnisse -und vielfach darüber hinaus- verfügen. Die Passage der verbindlichen Regelung zur EH im JF-Dienst fiel mir u.a. halt bei der Lektüre der Neufassung zur UVV-Feuerwehren auf. Zur Fortbildung beispielsweise siehe auch die DGUV-Info 205-010 Seite 17. Mal ganz gezielt gefragt: was soll denn passieren wenn eben 3, vier, fuenf oder mehr Jahre keine Fortbildung erfolgt ? Klagefreundliche Eltern, dessen Sprössling durch nicht fristgerecht EH-Fortgebildte JF-Betreuer seine Fingerschnittverletzung auch nicht fachgerecht versorgt wurde ?! ;-)) Somit, denke ich, mueszt Ihr Euch um dieses "Problem" keine Gedanken machen. Wie gesagt, die Thematik raubt mir und vielen anderen FW-Angehörigen nicht den Schlaf, nur so ganz schlüssig bin ich mit diesem Thema, was aber im BaWü bekanntlich geregelt ist. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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