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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Notrufmißbrauch #
| 9 Beiträge | ||
| Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 845580 | ||
| Datum | 11.01.2019 13:20 MSG-Nr: [ 845580 ] | 1071 x gelesen | ||
Hallo, ich hab mir zuerst mal die Frage gestellt, wozu ein Handfeuermelder im Kindergarten? Wenn möglich, versuche ich doch eine BMA planerisch zu vermeiden. Naja, mag ja Gründe dafür geben. Aber: Wirklich, warum kann man die HFM nicht in einer kindersicheren Höhe anbringen? Auch wenn das Personal manchmal nur geringfügig größer als die Kinder ist, wäre das sicher machbar. (Funktioniert ja auch bei den ganzen Notöffnungsknöpfen für die völlig sinnlosen und überteuerten Raffstores der automatischen Verschattungssysteme, weil es ja heutzutage niemandem mehr zumutbar ist, im Kindergarten einen Rollo runterzukurbeln! Oder bei den depperten sinnlosen überteuerten elektrischen Verriegelungssystemen für Türen in Rettungswegen, die man statt einer Terrasssentür (hü) einbaut, auch da gäbs bauliche Lösungen, den Türgriff kindersicher höher zu setzen!) Wenn man danach fragt, Handfeuermelder höher zu setzen, dann sagt sicher so ein f(w)indiger und absolut normhöriger Elektrofachplaner: Den HFM darf ich nicht höher setzen, weil die Höhe in der Norm angegeben ist! Ja und??? Die BMA-Norm ist meines Wissens nach in keinem einzigen Bundesland als technische Baubestimmung eingeführt, also SO WHAT??? Leider sind viele Elektrofachplaner nicht in der Lage, eine wirksame und betriebssichere Anlage zu planen, die sind nur in der Lage, eine Norm abzuschreiben. Und alles was in der Norm nicht drinsteht ist VERBOTEN! Bei Todesstrafe!!! (Angeblich, stimmt aber nicht ;-) ) Wenn dann noch ein Sachverständiger dazukommt, der nicht die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage prüft und bescheinigt, sondern nur prüft, ob der Planer auch wirklich die Norm abgeschrieben hat, dann tut das sein übriges dazu. Leider lassen sich dann viele Brandschutzplaner ins Bockshrn jagen/Übertölpeln und schreiben in ihre Konzepte Abweichungen von der BMA-Norm rein, die ihnen der Elektrofachplaner diktiert, weil er meint, dadurch aus der Planungsverantwortung zu kommen. Oder der Prüfer sagt: wenn das nicht im Brandschutzkonzept drinsteht, dann prüf ich die Anlage nicht. Aha, der Fachplaner und der Fachprüfer sind also nicht in der Lage, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der BMA zu beurteilen, das muss der elektrotechnisch unversierte Brandschutzplaner übernehmen. Manchmal ist das echt zum aus-der-Haut-fahren :-( Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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