Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Norm-Entwürfe zur Beladungsaktualisierung der Löschfahrzeuge | 45 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8S., Fürth / Bayern | 845381 |
Datum | 05.01.2019 14:41 MSG-Nr: [ 845381 ] | 2870 x gelesen |
Geschrieben von Steffen W.Aber wenn man dann relativ kurz weiterrecherchiert (Suche nach Dr.-Ing. Michael Reick als Anmelder / Inhaber / Erfinder) , stößt man unter anderem neben weiteren Gebrauchsmustern auf folgendes Dokument:
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=E067017939&CURSOR=4
Bei dieser Europäischen Patenschrift ist der Status "Anhängig/in Kraft", die 14.Jahresgebühr wird zum 31.02.2019 fällig. Also klassisch auf mehreren Ebenen (Deutsches Patent, Deutsches Gebrauchsmuster, "Europapatent") beantragt und abgesichert.
Danke für die Ergänzung, darauf bin ich beim weiterrecherchieren auch gekommen und hatte schon eine Überarbeitung meines Beitrags in Arbeit, Du warst dann mit Deiner Antwort allerdings schneller.
Das Gebrauchsmuster ist zwar 2015 ebenfalls erloschen, das EP-Patent jedoch in Kraft und auch für Deutschland wirksam. Insofern ist meine frühere Aussage, dass die Anmeldung nun freier Stand der Technik sei, falsch.
Gruß
Christian
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