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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Norm-Entwürfe zur Beladungsaktualisierung der Löschfahrzeuge | 45 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 845380 | ||
Datum | 05.01.2019 14:32 MSG-Nr: [ 845380 ] | 2615 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. Sofern der Rechtsstand bei Google-Patents zutreffend ist (wovon im allgemeinen ausgegangen werden kann), dann ist zum Rauchverschluss nie ein Patent erteilt worden und auch die Anmeldung selbst ist durch Nichtzahlung der Patentgebühr 2017 mittlerweile erloschen. Nim doch einfach die Datenbank des DPMA als Quelle: https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=1020050012116 Aktenzeichen DE: 10 2005 001 211.6 Status ST - Nicht anhängig/erloschen [...] Nr 9 - Verwaltungsverfahren - Die Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen 01.08.2017 (Verfahrensstandstag) - 26.10.2017 (Veröffentlich im Patenblatt vom) [...] Nr 10 - Prüfungsverfahren - Zurückweisungsbeschluss im Prüfungs-/Schutzzertifikats-/Eintragungsverfahren - 08.08.2017 (Verfahrensstandstag) Aber wenn man dann relativ kurz weiterrecherchiert (Suche nach Dr.-Ing. Michael Reick als Anmelder / Inhaber / Erfinder) , stößt man unter anderem neben weiteren Gebrauchsmustern auf folgendes Dokument: https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=E067017939&CURSOR=4 Bei dieser Europäischen Patenschrift ist der Status "Anhängig/in Kraft", die 14.Jahresgebühr wird zum 31.02.2019 fällig. Also klassisch auf mehreren Ebenen (Deutsches Patent, Deutsches Gebrauchsmuster, "Europapatent") beantragt und abgesichert. | ||||
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