Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Norm-Entwürfe zur Beladungsaktualisierung der Löschfahrzeuge | 45 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Kleinsendelbach / | 845313 |
Datum | 02.01.2019 11:19 MSG-Nr: [ 845313 ] | 3721 x gelesen |
Hallo zusammen,
in den Normentwürfen im DIN-Portal ist ja auch bei Tragkraftspritzenfahrzeugen (TSF) die Rede von einer bzw. zwei Wärmebildkameras und einem Systemtrenner. Eine Wärmebildkamera lass ich mir ja noch eingehen, insofern auf dem Fahrzeug auch wirklich Atemschutz verlastet ist. Da das ja, mit der Ausnahme von Bayern, der Fall ist - OK! Ich hoffe bzgl. Bayern nur auf eine angepasste Formulierung in den Beladelisten, wie es aktuell ja auch mit den Atemschutzgeräten, RZA usw. der Fall ist.
Wenn man sich aber gerade über das Thema Normung unterhält: Weiß jemand ob die, aktuell in Bayern geforderten, zwei C-Schläuche als Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug in der Norm stehen?
Hierzu einmal die Mindestbeladung: https://www.sfsr.de/fileadmin/downloads/Bestellliste/Mindestausruestung_fuer_Normfahrzeuge/TSF.pdf
Eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, ohne eingebauten Löschwassertank, führt doch manchmal zu verwunderten Gesichtsausdrücken bei den Feuerwehren.
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