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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | 90 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 845232 | ||
Datum | 29.12.2018 02:36 MSG-Nr: [ 845232 ] | 2921 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Henning K. Die 35. BImSchV definiert die Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen. Nein, von Fahrverboten auf Basis §40 BImSchG. Darunter fallen auch die Umweltzonen. Ist aber für die Ausnahmen der 35. BImSchV nicht relevant, wie die Verbotsbereiche in der verkehrlichen Umsetzung in der STVO heißen oder wie sie beschildert sind. Geschrieben von Henning K. Nun haben aber die Gerichte entschieden, dass diese Fahrverbote trotzdem erlassen werden müssen, notfalls unter Verbiegung der StVO, weil das EU-Recht als höherwertiges Recht zwingend umzusetzen ist. Da muss nichts verbogen werden. Geschrieben von Henning K. Deswegen werden diese Fahrverbote wohl durch das Zeichen 251 (Verbot für Kraftwagen) mit entsprechenden Zusatzzeichen ("Diesel bis Euro 5/V") angeordnet. Beispielbild Was soll so ein Blödsinn? Und was kann der Gesetzgeber dafür, wenn die Stadt nicht die passende Beschilderung verwendet? Warum nicht das zur Schadstoffbelastungsminimierung gedachte 270.1 mit gleichem Zusatz?! Gruß, Thorben | ||||
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