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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeufassung Festbetragsübersicht zur Förderung in RLP ab 09/20153 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845057
Datum19.12.2018 15:55      MSG-Nr: [ 845057 ]345 x gelesen

Es gibt inzwischen eine Neufassung der Festbetragsübersicht über die Zuwendungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen, die ab 1.11.2018 angewandt wird. Wie 2015: online ist sie noch nicht, den Aufgabenträgern sollte sie inzwischen vorliegen.

Geschrieben von Sebastian K. Die in der Tabelle genannten zuwendungsfähigen Kosten sind zwar gestiegen, aber bilden die aktuellen Marktpreise m.M.n. nicht ab. Wer also Haushaltsmittel einstellen will, kann sich diese Werte nicht zu Rate ziehen (dies steht etwas verklausuliert auch so in der Übersicht).Dies wurde offenbar noch zu oft nicht verstanden, deshalb werden nun keine zuwendungsfähigen Kosten mehr genannt.

Die Zuwendungen haben sich auf den ersten Blick weitestgehend nicht geändert. Interessant ist aber eine neue Forderung im Anhang der FBÜF-2018: Gewichtsmäßig ausgereizte Fahrzeuge will man in RLP zukünftig mit einer von vornherein geforderten Sicherheitsreserve verhindern:
Einsatzfahrten sind nicht mit Fahrten im alltäglichen Lieferverkehr von Lastkraftwagen oder Transportern zu vergleichen. Feuerwehrfahrzeuge werden bei Einsatzfahrten - durch häufigere und stärkere Bremsmanöver, höhere Geschwindigkeiten in und außerhalb geschlossener Ortschaften etc. - überdurchschnittlich hoch belastet.
Aus Gründen der Fahrsicherheit ist bei den Obergrenzen der zulässigen Gesamtmasse nach Spalte 3 eine Sicherheitsreserve von 3 % der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges einzuhalten.
Diese Sicherheitsreserve kann auch durch die Auswahl eines Fahrgestelles mit höherer zulässiger Gesamtmasse (als in Spalte 3 ausgewiesen) erreicht werden.
Sämtliche Einbauten (z.B. ein größerer Löschwasserbehälter, eine Druckzumischanlage), zusätzliche Fahrgestellausstattung (z.B. Allradantrieb, Automatikgetriebe) und alle genormten Beladungsgegenstände (ISO, CEN, DIN etc.) nach örtlichen Belangen, sind bei der Fahrzeugkonfiguration zu berücksichtigen.
Dies bedeutet z.B. bei einem 14to-Fahrzeug, dass es nach Abzug von 420kg Sicherheitsreserve tatsächlich noch 13.580kg im Betrieb wiegen darf. Will man die 14to Obergrenze des zGM voll ausschöpfen, muss es daher von vornherein ein größeres Fahrgestell sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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