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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrermangel in den Freiw. Feuerwehren ? | 44 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844724 | ||
Datum | 05.12.2018 14:30 MSG-Nr: [ 844724 ] | 1599 x gelesen | ||
Das Urteil lässt sich so aber nicht übertragen. Die Rückzahlungsvereinbarung ist für Bayern unrechtmäßig, weil man keine Rechtsgrundlage hatte (bzw. dadurch nur eine genau gegensätzliche). Hier in RLP hat man aber nun eine, damit sind rechtmäßige Vereinbarungen möglich. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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