Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Bei Stromausfall ist die Feuerwehr nur schwer zu erreichen | 38 Beiträge |
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 844544 |
Datum | 30.11.2018 12:21 MSG-Nr: [ 844544 ] | 1396 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Manfred B.Daher halte ich es für dringend erforderlich für solche Fälle ein Konzept zu erarbeiten, bei dem Feuerwehrgerätehäuser und ähnliche Einrichtungen bei Stromausfällen als Notrufanlaufstellen aktiviert werden UND dies auch in der breiten Masse publik gemacht werden muss.
Wurde bei uns(noch in Trier), ich glaube nach einem Stadtweiten Stromausfall über mehrere Stunden intensiver Gedanken gemacht.
U.A. wurden alle Gerätehäuser mit Einspeiseeinrichtungen versehen(Die seinerzeit sogar vorgeschrieben waren) und mit Stromerzeugern ausgerüstet.
jetzt wird nochmal nachgerüstet:
Beschluss
Für die Feuerwehr der Stadt Trier werden 11 mobile Stromerzeuger in der Größenordnung 13 KVA für die Notstromeinspeisung der freiwilligen Gerätehäuser und ein fahrbarer 100 KVA Generator für die Notstromeinspeisung des Brand- und Katastrophenschutzzentrums in Trier-Ehrang (BKSZ) im Wege einer öffentlichen Ausschreibung beschafft. Die Anschaffungskosten werden insgesamt auf ca. 145.000 EUR geschätzt.
Begründung (Auszug):
Sollte die Energieversorgung zusammenbrechen, sind große Teile der Bevölkerung auf externe Hilfe angewiesen. Auf Hilfeersuchen müssen die Feuerwehren vorbereitet sein. Zum einen wird es notwendig sein, die Grundversorgung aufrecht zu erhalten, zum anderen einen Melde- und Sammelkopf innerhalb der örtlichen Zuständigkeit zu bilden, um eine geordnete Handlungsfähigkeit zu erhalten. Dafür bieten sich die Feuerwachen und Feuerwehrgerätehäuser an.
Den Trägern der Feuerwehren wird empfohlen, die Feuerwachen / Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet als Notrufmeldestellen einzurichten, um die Meldungskette für den möglicherweise gestörten Betrieb des Notrufs 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) zur zentralen Leitstelle aufrecht zu erhalten.
In der DIN-Norm für Feuerwehrhäuser (DIN 14092-1:2001-10) wird gefordert, dass bei Feuerwehrgerätehäusern, die über keine Ersatzstromversorgung verfügen, eine Fremdeinspeisung vorgesehen werden muss. Über diese Fremdeinspeisung müssen die für den Betrieb des Gebäudes erforderlichen Einrichtungen betrieben werden können (z.B. Beleuchtung - zumindest teilweise -, Heizung, Telefon, Informations- und Kommunikationstechnik). Die überarbeitete Norm (DIN 14092-1:2012-04) konkretisiert diese Anforderungen. Dort heißt es: zur dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit muss eine Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Ersatzstromaggregat vorgesehen werden. Wo die Notwendigkeit nachgewiesen ist, muss bei Feuerwehrhäusern anstelle der Einspeisemöglichkeit eine stationäre Netzersatzanlage (NEA) zur Versorgung zwingend erforderlicher Funktionsbereiche vorgesehen werden.
Die Einspeisemöglichkeiten für die Feuerwehrgerätehäuser sind vorhanden. DIN Stromerzeuger der Feuerwehr sind hierfür nicht zugelassen. Außerdem wäre bei der Entnahme der Stromerzeuger von den Einsatzfahrzeugen, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren sehr stark einschränkt.
es wurde auch Regelmäßig die Bürger informiert.
Dies ist meine Meinung.
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