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Thema | Stedten (Ilm): Einsatzwagen kaputt: Feuerwehr kommt zu Fuß, für die Reparatur fehlt das Geld | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844477 |
Datum | 28.11.2018 12:08 MSG-Nr: [ 844477 ] | 1846 x gelesen |
Infos: | 27.11.18 TV-Beitrag im Sat1-Frühstücksfernsehen 27.11.18: "Feuerwehreinsatz zu Fuss"
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Tragkraftspitzenanhänger
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Das sieht zumindest unser Verordnungsgeber eben so, wenn sich die 500 Einwohner in Gebäuden mit Rettungshöhen bis 8 m, landwirtschaftlichen Anwesen einschließlich Aussiedlerhöfen, Kleingartensiedlungen, Wochenendhaussiedlungen, oder Campingplätzen aufhalten und nur Ortsverkehr herrscht.
Nö, das sieht der Verordnungsgeber auf den Fahrzeugtyp bezogen so. Der macht da erstmal keinen Unterschied, ob der TSA (das KLF, TSF, TSF-W, MLF) bei einer 300-Einwohner-Feuerwehr oder in einer Großstadt steht.
Geschrieben von Sebastian K.Da stimme ich zu. Für ein wirklich notwendiges Feuerwehrfahrzeug braucht es keine Fördermittel im Haushalt, am Ende brauchts noch nichtmal einen Haushalt überhaupt.
Wenn das Fahrzeug notwendig ist, ist es einsatzfähig zu halten oder falls die Reparatur unrentabel ist, durch ein einsatzfähiges zu ersetzen. Das kann man schon mit wenigen Euros hinbekommen, indem man zur Not übergangsweise was gebrauchtes beschafft. Wird der Bedarf vom Zuschußgeber (Land) prinzipiell auch gesehen, sollte auch eine vorzeitige Beschaffung beantragbar und genehmigungsfähig sein, beim derzeitigen Zinsniveau verursacht das wenn überhaupt nur geringe Mehrkosten. Alles eine Frage des Wollens, sehe ich genauso.
Gruß,
Michael
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