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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Spritmangel | 104 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 844444 | ||
Datum | 27.11.2018 16:07 MSG-Nr: [ 844444 ] | 1296 x gelesen | ||
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Vereinfacht ausgedrückt: Du darfst im Rahmen von ADR 1.1.3.1 c) bei Einsatzbeginn einen oder zwei IBC mit 450 Liter Diesel (Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6 beachten!) zur Versorgung (direkter Verbrauch) des eigenen und auch von Fremdfahrzeugen mit an die (eine!) Einsatzstelle nehmen. Nicht verbrauchter Diesel darf bei Einsatzende auch wieder zurück an den Standort transportiert werden. Nicht freigestellt hingegen ist die Versorgung mehrerer Einsatzstellen (das wäre eine "interne Versorgung"). Ebenso zählt die nachträgliche Anlieferung (Einsatz läuft bereits) des Sprits als interne Versorgung -> ADR 1.1.3.6 Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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