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Verkehrsunfall
RubrikEinsatz zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Busunfall ( ManV ) - war: Jugendfeuerwehr auf der BAB???14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP844176
Datum16.11.2018 18:11      MSG-Nr: [ 844176 ]2039 x gelesen
Infos:
  • 16.11.18 SFS-W: Teilnahme von Feuerwehranwärtern vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an Einsätzen der Feuerwehr
  • 16.11.18 FW-Magazin: Zwei Busse frontal kollidiert - Schulkinder unter den 30 Verletzten

  • Geschrieben von Bernhard D.Könnte man ja auch in rückwärtigen Dienst einsetzen?Bei einem solchen Einsatz gibt es umso mehr "rückwärtigen Dienst", der in der Nähe der Einsatzstelle erfolgt. Nicht alle Einsatzkräfte* stehen da in der ersten Reihe und werden mit den wildesten Eindrücken konfrontiert. Und auf den Bildern der Berichte scheint man mit dem Gröbsten nun wirklich schon durch zu sein.

    Die Überlegung, welche Einsatzkraft man in welchem Szenario bis wohin was machen lassen kann, hat der Depp vom Dienst auf dem Beifahrerplatz grundsätzlich, und das ist sicher keine der einfacheren Aufgaben, besonders in Einsatzphasen wo das vorhandene Personal realistisch eh nur zum gemeinsamen Schei**-Schreien ausreicht. Dort, wo man U18 mit in den Einsatz nehmen darf, kommt diese Überlegung vielleicht etwas mehr in den Fokus, aber auch in den anderen Wehren mit konsequent Ü18 kann man das nicht einfach wegwischen. Von daher ist diese Differenzierung in der Diskussion eigentlich auch etwas unsinnig, da zu vereinfacht.

    Man kann auch nicht vollkommen außer Acht lassen, dass Leute zwischen 16 und 18 auf den gut gemeinten Hinweis, dass man sie grundsätzlich erst ab 18 mit in Feuerwehreinsätze nehmen will, unter Umständen auch antworten "Kein Problem, bin jetzt eh erstmal zur Ausbildung bei der Bundeswehr" oder auch "Das passt mir ganz gut, denn ich muss lernen, hab ja bald schon meine Zwischenprüfung zur Bestattungsfachkraft". Eine Einzelfallentscheidung halt, von der Wehrleitung/dem Einheitsführer, unter Berücksichtigung des Landesrechts, des Einsatzes und auch des Alters, aber eben bei letzterem nicht eindeutig und endgültig festzumachen am Geburtsdatum. Und ob dir am Ende der 50jährige Dauererstausrücker nach seinem 250. VU auf einmal quer läuft, weißt du vorher auch nicht.


    *Übersicht der eingesetzten Kräfte (wohl noch unvollständig)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     28.05.2008 13:55 Bern7har7d G7., München Jugendfeuerwehr auf der BAB???
     16.11.2018 10:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.11.2018 10:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.11.2018 10:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.11.2018 11:31 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.11.2018 11:46 Oliv7er 7S., Neidenbach
     16.11.2018 11:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.11.2018 12:53 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.11.2018 14:40 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     16.11.2018 14:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.11.2018 15:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.11.2018 16:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.11.2018 18:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.11.2018 19:29 Dirk7 S.7, Lindau
     18.11.2018 08:10 Hara7ld 7S., Köln

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