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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Jugendfeuerwehr bei Busunfall ( ManV ) - war: Jugendfeuerwehr auf der BAB??? | 14 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844168 | ||
Datum | 16.11.2018 14:53 MSG-Nr: [ 844168 ] | 2100 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Bernadette S. In Bayern ist die Jugend nun mal bis 27 Jahre (jung) damit Zuscgüsse über den Bayerischen Jungendring beantragt werden können. Zwar OT zum Thema aber: Es handelt sich um eine spezielle Alterregelung nach dem " § 7-SGB VIII Begriffsbestimmungen " ( Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe ). Wir haben bei der Kreisjugendfeuerwehr bei der Erhebung dieser Altergruppe auf Kreisebene u.a. zur Zuschußbeantragung z.B. vom Kreisjugendring oder aus dem Landesjugendplan zwischen JF-Angehörigen ( bis 17 Jahre ) und jungen FF-Angehörigen ( bis 27 Jahre ) unterschieden; die Angehörigen der EA wollten keine JF-Angehörige mehr sein ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [16.11.18 15:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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