1. Pressemeldung
2. Persönliche Mitteilung (über myForum)
Geschrieben von Bernhard D.um einige kritische PM zu beantworten; ich stelle den Einsatzdienst von JF-Angehörigen so ab 16 Jahren im Ländern ( z.B. Bayern, RLP, ? ), in denen dies erlaubt ist, nicht in Frage, meine Frage war ob bei einem Melde- und Schadensbild ( MANV-Bus- etc. ) unbedingt JF-Angehörige an die E-Stelle ausrücken sollen.
In RLP sind das reguläre FW Mitglieder, die abhängig von ihrer Ausbildung eingesetzt werden, nix Jugendfeuerwehr. Wenn diese ihre Grundausbildung abgeschlossen haben (frühestens mit 17), sind sie den übrigen FW Angehörigen gleichgestellt.
Dass man bei belastenden Einsätzen schaut, wem man das zumuten kann, ist natürlich in Ordnung, wenn man denn die Auswahl hat. Wir waren jedenfalls auch mehrfach mit Minderjährigen bei VU mit Todesfolge. Dafür, dass die Jüngeren davon stärker belastet wären als die Älteren, gibt es bisher keine Anzeichen.
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