Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 844034 |
Datum | 11.11.2018 16:21 MSG-Nr: [ 844034 ] | 1635 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Alexander H.Du weißt schon was in der Juristensprache "grundsätzlich" bedeutet?
ja...
Geschrieben von Alexander H.Salopp gesagt, was in der StVO steht ist völlig irrelevant, wenn ein Dieselfahrverbot die einzigste Möglichkeit ist um die NOx Werte einzuhalten.
Da Unionsrecht höher wiegt, als die StVO.
ich bin nicht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der über hinreichend viele Hausjuristen verfügen dürfte - und nur doofer Ingenieur, der versucht, das so zu übersetzen, dass die Anwender (BOS, BezReg, Politiker in den Diskussionen etc.) zumindest grob verstehen, was sie da eigentlich beschließen...
Sonst kommt wieder sowas mit bei raus, wie bei den Ausnahmen (oder nicht-Ausnahmen) für den Rettungsdienst im § 35 StVO...
Und wenn Du über das BImSchG mit den Ausnahmen dort gehst, haben wir dann genau deshalb trotzdem Klärungsbedarf!
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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