Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 844025 |
Datum | 11.11.2018 09:39 MSG-Nr: [ 844025 ] | 1743 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Katastrophenschutz
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Alexander H.ür die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
und dann gucken wir auch nochmal in diesen https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
und stellen (wieder und immer noch erstaunt, weil die Diskussion gabs schon mehrfach), dass zwar Krankenwagen nach der Ausnahme in 35 BImSchG in Umweltzonen fahren dürfen, auch ohne die Anforderungen zu erfüllen, der Rest vom RD aber nur im Einsatz "5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."
D.h. RTW, NEF, NAW und alles andere was nicht formal KatS (und damit im ersten Satz des 35 StVO aufgenommen) ist, darf weder für Werkstatt-, Ausbildungs-, Verlegungsfahrten von einem Standort zum anderen etc. da eigentlich fahren...
Hat nur offenbar abgesehen von wenigen bisher noch keiner kontrolliert - ist aber dem Buchstaben des Gesetzes nach nicht erlaubt, ergo muss für die erstellenden Ausnahmen für die Fahrverbotszonen das mit berücksichtig werden und z.B. - wenn man den Text aus dem Angang 3 der Ausnahmen nimmt - bei den Krankenwagen ergänzt werden.
Ich arbeite gerade an einem Entwurf für die Gremien...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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