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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 843994 | ||
Datum | 09.11.2018 17:27 MSG-Nr: [ 843994 ] | 2037 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael R. Ausnahmen in Köln Das sind die Ausnahmen für die bislang geltende Umweltzonen, die auch größtenteils für alle Umweltzonen gelten. Diese sind hinlänglich bekannt und haben erstmal nichts mit den Dieselfahrverboten zu tun. Dafür gibt es aktuell keine bundeseinheitliche Regelung. Geschrieben von Michael R. Das zwingend die Sonderrechte in Anspruch genommen werden steht da jetzt nicht, daraus folgt dann im Umkehrschluss auch sonstige Dienstliche Fahrten sind damit abgedeckt ? Da steht nur "in Anspruch genommen werden können". Das sagt doch alles. Gruß, Michael | ||||
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