Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 843980 |
Datum | 09.11.2018 13:10 MSG-Nr: [ 843980 ] | 2541 x gelesen |
Innenminister
In my Opinion = meiner Meinung nach
Ausnahmen in Köln
Geschrieben von ---www.stadt-koeln.de/service/produkt/wer-darf-der-umweltzone-ohne-plakette-fahren
---
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können.
Das zwingend die Sonderrechte in Anspruch genommen werden steht da jetzt nicht, daraus folgt dann im Umkehrschluss auch sonstige Dienstliche Fahrten sind damit abgedeckt ?
Gibt es da schon eine Anfrage an den VdF insbesondere an deren Juristen Schöneborn/Schneider ?
Alternativ ans IM Probst ?
IMO wäre das ja für weite teile NRW´s von Bedeutung.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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