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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | 115 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 843816 | ||
Datum | 31.10.2018 22:06 MSG-Nr: [ 843816 ] | 4367 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Hallo Manfred, Geschrieben von Manfred K. Geschrieben von Jürgen M."Ich kenne das so das die Erstellung von Alarm- und Aussrückeordungen (AAO) Sache der Feuerwehr und damit des Wehrleiters ist. Wenn es sachliche Gründe gibt das was zu ändern dann ist das die Aufgabe der Feuerwehr"Kann man sicher so sehen, solange nur Kräfte aus dem eigenen Ort betroffen sind. Sobald aber Kräfte aus anderen Orten benötigt werden, kollidiert das Ganze mit dem §26: Geschrieben von §26 FWG BaWÜ Überlandhilfe der FeuerwehrenSo wie ich das lese, ist bei einem geplanten Einsatz von benachbarten FW in der AAO, der Bürgermeister ins Boot zu holen. Den beim erstellen einer AAO ist sicher keine Gefahr im Verzug. Der Richtige weg wird wohl der sein der Kdt. arbeitet eine AAO aus und läst sich diese vüm Bürgermeister absegnen. Oder der Bürgermeister legitimiert den Kdt. In seinem Namen zu handeln. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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