Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 843704 |
Datum | 26.10.2018 07:53 MSG-Nr: [ 843704 ] | 1460 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
gesunder Menschenverstand
Hallo Michael,
Grundsätzlich hast du recht.
Und wenn es zu Personenschaden kommt, dann wird es letztendlich auch darauf hinauslaufen, dass sich Sachverständige mit der Materie befassen werden und dann wird festgestellt ob die Veränderung ursächlich oder zumindest nicht ausschließbar zum Ereignis mit beigetragen hat.
Das ergibt aber u.U. einen langjährigen, nervenaufreibenden Zirkus, den man erst mal durchstehen muß.
Daher bin ich der Meinung: Bei einfachen Dingen wie einer Helmbeklebung (bei denen man auch noch die Spur einer vielleicht möglichen Veränderung des Geräts in sicherheitstechnischer Hinsicht vermuten kann, wie z.B. einfluß auddf die Festigkeit des Helmmaterials durch Klebstoffe) halte ich mich an die Herstellervorgaben, noch dazu, da es diese Teile (Aufkleber) original vom Hersteller zu kaufen gibt und sich auch die Kosten im Rahmen halten.
Ein Holster am PA sehe ich hier auch unproblematisch. Was soll hier schon gerade passieren? da kommt irgendwann dann doch noch der GMV zum Einsatz.
mkg
WErner
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