Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 843702 |
Datum | 26.10.2018 07:47 MSG-Nr: [ 843702 ] | 1734 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo,
Geschrieben von Florian S.Grundsätzlich nimmt sich der jeweilige Hersteller aus der Verantwortung, wenn man an seiner PSA irgendwas verändert, was er nicht freigegeben hat.
Ein Hersteller eines Atemschutzgerätes wird sich aber bei einem Fehler, der z.B. am Druckminderer auftritt, nicht darauf berufen können, dass du einen Totmannwarner an der Bergurtung befestigt hast und daher seine Haftung aufgrund der Änderung ausgeschlossen ist. Ein kausaler Zusammenhang muss schon bestehen. Bricht z.B. die Helmschale bei einem Unfall und es werden nicht vom Hersteller zugelassene Aufkleber auf selbiger, noch dazu an der Bruchstelle, erkannt, sieht das natürlich anders aus.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|