Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 843691 |
Datum | 25.10.2018 18:41 MSG-Nr: [ 843691 ] | 1846 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo Jürgen
Es geht wie die anderen schon geschrieben haben, um die Zulassung des Helmes in Kombination mit den angebrachten Aufklebern. Mit sonstigen Anbauteilen (Lampenhalterung etc.) verhält es sich genauso. Da spielt auch z.B. die PSA-Richtlinie mit rein. Nimm mal das Atemschutzgerät... Da gibt es Hersteller, die lassen noch nicht mal zu, dass man am Hüftgurt eine kleine Tasche mit Bandschlinge, Keilen und Kennzeichnungsstift anbringt (nicht fest sondern nur mit einer Klettlasche). Sobald man an PSA nicht zugelassene bzw. nicht geprüfte Veränderungen vornimmt, geht die Haftung im schlimmsten Fall auf denjenigen über der das Anbauteil angebracht hat, das Anbringen zugelassen oder gar angeordnet hat.
Grundsätzlich nimmt sich der jeweilige Hersteller aus der Verantwortung, wenn man an seiner PSA irgendwas verändert, was er nicht freigegeben hat.
Gruß
Flo
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