| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Sitzkonfiguration im MZF/MTW/MTF auf Kleintransporterbasis | 71 Beiträge |
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843557 |
| Datum | 19.10.2018 17:28 MSG-Nr: [ 843557 ] | 2309 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleitwagen
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Geschrieben von Michael W.Im Umkehrschluss müsste also ein MTF, sofern der Laderaum nur ein kleiner Kofferraum ist und die Nutzung dementsprechend als "PKW" erfolgt, nicht dem Tempolimit unterliegen und als PKW eingestuft werden. Bei anderen Fahrzeugen dieser Gewichtsklasse (RTW, ELW1, TSF, KLF usw.) ist die Sache klar, das sind keine PKW-ähnlichen Fahrzeuge und diese werden auch nicht als PKW verwendet.
Bevor aber hier keine gerichtliche Klarstellung explizit für MTF erfolgt ist, bleibt da zumindest eine gewisse Rechtsuntersicherheit, die man nur dadurch ausschließen kann, dass man mit solchen Fahrzeugen das LKW-Tempolimit einhält.
Ich halte es für sehr mutig, vor dem Hintergrund darauf zu hoffen, dass im Zweifel ein Richter gerade nach einem Schaden darüber urteilt...
Wurscht ob MTF, RTW, KTW, ELW 1, TSF, KLF, "PKW" oder was auch immer mit Blaulicht > 3,5 t
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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