| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Sitzkonfiguration im MZF/MTW/MTF auf Kleintransporterbasis | 71 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 843531 |
| Datum | 18.10.2018 20:57 MSG-Nr: [ 843531 ] | 2327 x gelesen |
Geschrieben von Andreas K.Wenn es kein PKW mehr ist, auf welcher Basis darf man es dann mit dem PKW-Führerschein bewegen?
Ich habe noch nie davon gehört, dass jemand eine auf PKW beschränkte Fahrerlaubnis hätte. Falls dem aber so ist, darf man damit natürlich keine So.-Kfz bewegen.
Was umgangssprachlich als "PKW-Führerschein" bezeichnet wird ist die Fahrerlaubnis der Klasse B, und die gilt für
Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). (siehe §6 (1) FeV).
Mit der Klasse B darf man also So.-Kfz. führen deren zGM 3.500 kg nicht überschreitet. Fahrzeuge mit höherer zGM dürfen aber auch dann nicht geführt werden, wenn sie PKW sind!
(Für PKW über 3,5 t braucht man die Klasse D bzw. D1; unter bestimmten Umständen reicht auch die Klasse C1).
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