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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Memminger Blaulichfotograf muss vier Monate in Haft! | 18 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 843383 | ||
Datum | 11.10.2018 18:49 MSG-Nr: [ 843383 ] | 1044 x gelesen | ||
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Geschrieben von Pascal S. Gleichzeitig verfügen die Reporter hier über sehr gute Kontakte in die einzelnen Feuerwehren bzw. zu einzelnen Feuerwehrkameraden, so dass diese z.T. direkt von diesen informiert werden. Wobei sich die Feuerwehrkameraden auf seeeehr dünnem Eis bewegen, den bei der Weitergabe von Einsatzinformationen greifen u.U. folgende Gesetze und Paragrafen: Grundgesetz Art. 10 Unverletzlichkeit von Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis Strafgesetzbuch Das StGB definiert Straftaten und regelt das Strafmaß. § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen § 331 Vorteilsannahme § 332 Bestechlichkeit § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses § 358 Nebenfolgen Verpflichtungsgesetz Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen. §1 Verpflichtung einer Person auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten ohne Amtsträger zu sein. Die Teilnehmer, die am Sprechfunkverkehr der BOS teilnehmen, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Deshalb sind sie nach dem Verpflichtungsgesetz auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht besonders zu verpflichten. Telekommunikationsgesetz §88 Fernmeldegeheimnis §89 Abhörverbot So wird es zumindest in Bayern in den staatlichen Feuerwehrschulen gelehrt. Quelle: https://www.feuerwehrschulen-bayern.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html?no_cache=1&download=i_09_01_Sprechfunk.pdf&did=60null | ||||
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