News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGerichtsurteil zur Löschwasserversorgung6 Beiträge
AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 843060
Datum25.09.2018 19:00      MSG-Nr: [ 843060 ]1431 x gelesen

Geschrieben von Thomas E.Dort klagte ja der Holzhandel, da die Stadt den für ihn installierten Überflurhydrant nicht instand gehalten hat. Die Stadt sagte das war Aufgabe des Holzhandels da es sein Hydrant war.

Interessante Aussage!
Ein Holzhändler mit eigenem Hydranten, vermutlich ist das Leitungsnetz, das den Holzhändlerhydranten versorgt, auch im Besitz des Holzhändlers ;-)

Selbst wenn der Hydrant sich auf dem Gelände des Gewerbetreibenden befindet, ist dieser nur dafür zuständig, dass der Hydrant zu jeder Zeit zugänglich ist, mehr nicht!

Edit: Ich habs mir grade auf Google-Maps angeschaut: das Objekt befindet sich mitten in einem Gewerbegebiet, wenn da die Löschwasserversorgung an EINEM Hydranten scheitert, dann ist die Löschwasserversorgung UaS (Unter aller Sau)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

Geändert von Manfred B. [25.09.18 19:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.09.2018 20:32 Sven7 D.7, Wanzleben und Hamburg
 24.09.2018 21:34 Klau7s K7., Mittweida
 25.09.2018 14:21 Marc7o S7., Niederneisen
 25.09.2018 15:48 Thom7as 7E., Nettetal
 25.09.2018 19:00 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 25.09.2018 19:02 Juer7gen7 W.7, Frechen

0.139


Gerichtsurteil zur Löschwasserversorgung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt