Geschrieben von Thomas E.Dort klagte ja der Holzhandel, da die Stadt den für ihn installierten Überflurhydrant nicht instand gehalten hat. Die Stadt sagte das war Aufgabe des Holzhandels da es sein Hydrant war.
Interessante Aussage!
Ein Holzhändler mit eigenem Hydranten, vermutlich ist das Leitungsnetz, das den Holzhändlerhydranten versorgt, auch im Besitz des Holzhändlers ;-)
Selbst wenn der Hydrant sich auf dem Gelände des Gewerbetreibenden befindet, ist dieser nur dafür zuständig, dass der Hydrant zu jeder Zeit zugänglich ist, mehr nicht!
Edit: Ich habs mir grade auf Google-Maps angeschaut: das Objekt befindet sich mitten in einem Gewerbegebiet, wenn da die Löschwasserversorgung an EINEM Hydranten scheitert, dann ist die Löschwasserversorgung UaS (Unter aller Sau)
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Geändert von Manfred B. [25.09.18 19:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |