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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Moorbrand Meppen | 116 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843003 | ||
Datum | 22.09.2018 08:20 MSG-Nr: [ 843003 ] | 7132 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian W. Was soll es denn sonst sein, damit ein Zug eine Böschung in Brand setzt? Allein das Fahren mit einem Zug ergibt schon eine Betriebsgefahr und hier entsteht eine verschuldungsunabhängige Haftung. Denn es gehört in der Natur des Zuges das er bremst und dadurch zum Funkenflug kommt. Geschrieben von Sebastian W. enn der kann seinen Zug ganz schlecht mit dem Auspuff auf einer trockenen Wiese parken - bzw. wenn er das schafft, hat er ganz andere Probleme... Es geht hier um das bremsen und dadurch entstehenden Funkenflug-> erhöhte Betriebsgefahr->verschuldungsunabhängige Haftung. Geschrieben von Sebastian W. 306a ist aber ein Vorsatzdelikt, gell!? Echt? § 306d Fahrlässige Brandstiftung (1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Alexander H. [22.09.18 08:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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