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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Moorbrand Meppen | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 843002 | ||
Datum | 21.09.2018 23:53 MSG-Nr: [ 843002 ] | 7304 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Alexander H. Warum?Was soll es denn sonst sein, damit ein Zug eine Böschung in Brand setzt? Im Normalbetrieb ist das ja nun nicht unbedingt vorgesehen. Und wenn es ein technischer Defekt ist, warum soll DANN der Lokführer dran sein? Er wird den wohl nicht verursacht haben, schon garnicht in irgendeiner vorwerfbaren Art und Weise. Nein nein, einen im Sommer normal herumfahrenden Lokführer wirst du im Leben nicht wegen fahrlässiger Brandstiftung belangen können. Denn der kann seinen Zug ganz schlecht mit dem Auspuff auf einer trockenen Wiese parken - bzw. wenn er das schafft, hat er ganz andere Probleme... Eine fahrlässige Brandstiftung mit Hilfe eines Zuges kann ich mir nur vorstellen, wenn z.B. ein Techniker eine Reparatur derart falsch und vorschriftswidrig durchführt, dass der Zug danach zum Funkenwerfer wird und folglich den Bahndamm abfackelt. Geschrieben von Alexander H. Dann schau mal in 306a306a ist aber ein Vorsatzdelikt, gell!? ;o) Du musst also schon das Essen absichtlich im Backofen lassen mit dem Wunsch, durch Entflammen des Backofens zu guter Letzt das Haus abzufackeln. Wenn, dann musst du das schon über 306d Abs. 1 aufziehen. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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