Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Herstellung von Dienstausweisen | 17 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 842878 |
Datum | 17.09.2018 15:45 MSG-Nr: [ 842878 ] | 1396 x gelesen |
Infos: | 17.09.18 FW-Forum: Bundeseinheitlicher Feuerwehrausweis? 17.09.18 FW-Forum: Freiwillige Feuerwehr Dienstausweise
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Geschrieben von Nicolas G.Man kann jedoch auch sagen, man möchte keine Daten weitergeben.
Das hat aber nichts mit der DSGVO zu tun. Die Ausstellung von Dienstausweisen erfolgt regelmäßig nicht durch Behörden oder Firmen in Eigenregie sondern durch externe Dienstleister. Man kann jetzt die Frage stellen, welche Bedingungen man an diesen externen Dienstleister stellt: Von örtlichem "Copyshop" bis zur Bundesdruckerei GmbH in Staatsbesitz ist die Spanne ja durchaus sehr weit.
Es ist ja nicht so, als ob nicht auch wesentlich sensiblere staatliche Organisationen wie Bundespolizei und Bundeswehr ihre Dienstausweise extern anfertigen lassen. Also DSGVO in Ehren aber Datenschutz per se existiert jetzt nicht erst seit Einführung dieser Verordnung. Und an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu zweifeln bei einem Feuerwehrmann, der in einem Dienstverhältnis zur Kommune steht, ist ja wohl nicht ernsthaft begründbar. Da muss auch kein Einverständnis eingeholt werden grundlegend, wenn dieser Dienstherr dann Dienstausweise ausstellen möchte.
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