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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 40 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 842845 | ||
Datum | 16.09.2018 22:35 MSG-Nr: [ 842845 ] | 2208 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven K. Dürfte aus meiner Sicht so bestätigt werden. Ein Unrecht (Falschparken) darf man nicht mit einem anderen (Einparken) in Form von Selbstjustiz ahnden. Auch wenn du Recht hast, das versehentliche zu parken ist keine Nötigung und keine Selbstjustiz. Es fehlt der Vorsatz. Da hatte ich mal eine sehr witzige Begegnung mit. | ||||
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