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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 40 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 842836 | ||
Datum | 16.09.2018 11:29 MSG-Nr: [ 842836 ] | 2494 x gelesen | ||
Hallo, das hätte ich auch darauf ankommen lassen. Die reservierten Parkplätze haben ja einen Grund. Es geht da ja nicht einen Privileg für fußlahme Feuerwehrleute. Es macht doch einen gewaltigen Unterschied, ob ich jemanden als erzieherische Maßnahme z.B. auf einen Behindertenparkplatz zuparke (Nötigung!) oder ob ich auf meinen eigenen Gelände so verhalte, wie ich es gewohnt bin und es erforderlich ist, um genug Abstellmöglichkeit zu schaffen. Im letzteren Fall muss der Falschparker damit rechnen, dass er ein Problem mit der Zugänglichkeit bekommt. Spätestens wenn mehrere PKW zugeparkt sind und sich die Aktion nicht gegen ein bestimmtes Fahrzeug richtet. Ist die Argumentation der Polizei daneben und erst gerechtfertigt, wenn man keine Anstalten mach das Fahrzeug wegzufahren. Wenn es ein Auto eines nicht anwesenden Kameraden ist, dann keiner verlangen nach dem Schlüssel zu suchen und das Auto wegzufahren. Mich bitzelt es manchmal Falschparker mit dem Kran wegzuräumen. Der Abschleppdienst macht es professionell und treibt die Kosten fürs Falschparken in die Höhe. Die Kosten und der Aufwand das Fahrzeug zu beschaffen beschäftigt. Gruß Dirk | ||||
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