Rubrik | Einsatz |
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Thema | Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München | 58 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842808 |
Datum | 14.09.2018 21:07 MSG-Nr: [ 842808 ] | 2176 x gelesen |
Infos: | 10.09.18 Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München
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§ 38 regelt aber nunmal auch, wann das Einsatzfahrzeug überhaupt das Sondersignal einschalten darf, damit die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet werden. Die Frage, ob die Sondersignalfahrt rechtmäßig erfolgte, beruht ja auf dieses Tatbestandsvoraussetzungen, hier wird durchaus eine Berechtigung geregelt. Sondersignal komplett: nur dann, wenn...
Und von daher ist die Auslegung von Andre gar nicht so abwegig.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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