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Thema | Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München | 58 Beiträge |
Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 842795 |
Datum | 14.09.2018 14:55 MSG-Nr: [ 842795 ] | 2318 x gelesen |
Infos: | 10.09.18 Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München
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Geschrieben von Andre S.Paragraph 38 ist natürlich ein Recht, da er die Verwendung von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn regelt ("erlaubt"). Weiter wird erläutert, welche Folgen die Verwendung dieser Kombination hat.
Der Begriff Wegerecht erscheint daher auch bei einer strengeren Auslegung gerechtfertigt.
Wie immer bei Gesetzestexten und Urteilen: Genau lesen! ein x-Recht ist etwas ganz anderes als eine y-Pflicht.
§38, Satz 2, STVO:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Das x-Recht ist eine Kann-, oder maximal Sollte-Regelung, die ich wahrnehmen darf, kann oder sollte wenn es die Umstände erlauben, aber nicht muss. Das andere eine zwingende Muss-Bedingung, die ich einhalten muss, wenn die Umstände es erlauben (Ich muss mich nicht von der einspurigen Brücke stürzen, aber ich muss sie frei machen.)
§38 verleiht dem BOS-Fahrzeug keine weiteren Rechte, sondern beschneidet die Rechte zur Straßenbenutzung aller anderen Verkehrsteilnehmer (Ich darf weiterhin die Straße benutzen, nur eben erst NACHDEM, das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn sie benutzt hat oder, an Engstellen, Gas zu geben und vor dem Einsatzfahrzeug her zu fahren bis zur nächstmöglichen Ausweichstelle. Wenn man §35 dabei mit einbezieht, bedeutet es sogar, dass ich die einspurige Brücke auf der Tempo 30 herrscht, mit höherer Geschwindigkeit verlassen darf, da ich ja vor dem nicht an die 30 gebundenen Einsatzfahrzeug nicht als Hemmnis unterwegs sein soll. Oder als vorne an der roten Ampel Stehender, diese überfahren darf (wieder, wie bei allem hier, nur ohne andere zu gefährden), um ein passieren des Einsatzfahrzeugs zu ermöglichen.
Weg-frei- oder Freie-Bahn-PFLICHT wäre somit der deutlich sinnvollere Begriff.
Es gibt ja auch aus gutem Grund eine Helmpflicht und eine Gurtpflicht, und kein Helmrecht und Gurtrecht.
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Geändert von Thomas R. [14.09.18 14:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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