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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München | 58 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 842772 | ||
| Datum | 13.09.2018 21:21 MSG-Nr: [ 842772 ] | 2643 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank R. §35 hat mit Horn nichts zu tun Diese reflexartige Antwort ist zwar fast immer richtig, aber ausgerechnet hier falchs: Es ging um die Frage Geschrieben von Thorsten H. " Kann ich aber den §1 im Einsatzfall nicht durch den §35 aushebeln?" Konkret um die Frage, ob man die durch §1(2) gegebene Einschränkung der Berechtigung aus §38(1) nicht durch Anwendung des §35(1) aushebeln könne. Und da sage ich: eher nicht. P.S.: Es ist noch ein weiterer Fall denkbar, in dem "§35 etwas mit Horn zu tun" haben könnte. Die Nutzung des Einsatzhorns außerhalb der in §38(1) gesetzten Grenzen. | ||||
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