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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Nachtanken von Tragkraftspritzen, Notstrom- und sonstigen Aggregate | 43 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 842069 | ||
Datum | 13.08.2018 14:31 MSG-Nr: [ 842069 ] | 2123 x gelesen | ||
Vorsicht ... :) Da gibt es unterschiedliche Auffassungen und Aussagen, je nach Bundesland-IM und Feuerwehrschule. Fakt: Wenn ausschließlich im Rahmen der ADR-Freistellungsregelungen gefahren wird (ADR 1.1.3, ADR 1.3.3), gilt die 5-Jahres-Frist nicht. Sobald allerdings das Fahrzeug außerhalb der Ausnahmen unterwegs ist (interne, externe Versorgung, etc ... ) greift die Regelung, ebenso die Regelungen zur ADR-Kennzeichnung (Label, Beschriftung), neben der generellen Kennzeichnungspflicht nach Gefahrstoffrecht (Lagerung). Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [13.08.18 14:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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