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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842049 | ||
Datum | 13.08.2018 09:25 MSG-Nr: [ 842049 ] | 2366 x gelesen | ||
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Artikel vom 12.8.: Die Integrierte Leitstelle kündigte nach dem Kutzenhauser Veto an, im Notfall trotzdem die Feuerwehr zu alarmieren, weil sie sich aus strafrechtlicher Sicht dazu verpflichtet sieht. Das Bayerische Innenministerium sieht das anders: Nach unserer Auffassung dürfte sich ein Disponent nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, teilt eine Sprecherin mit. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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