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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 842029 | ||
Datum | 11.08.2018 18:20 MSG-Nr: [ 842029 ] | 2609 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Alexander H. In Bayern ist die Hilfsfrist nur über die Fahrzeit definiert, normal 12Min und in dünn besiedelten Gegegenden 15 Minuten. Dafür gibt es in Bayern auch Hilfskonstruktionen wie ehrenamtliche RTW's. Aber grundsätzlich ist im Zweifelsfall die Feuerwehr auch in der Lage zu pusten und zu drücken. Sollte jemand sich dessen verweigern, dann stellt sich mir die Frage ob er für die Feuerwehr geeignet ist. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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