Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge |
Autor | Eike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg | 841999 |
Datum | 10.08.2018 12:31 MSG-Nr: [ 841999 ] | 2457 x gelesen |
Infos: | 10.08.18 Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von ---Florian Burkhardt--- <>Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern!
Seltsam, sogar in unserem Kuhkaff steht jedes Jahr ein Übungsabend im Zeichen der Ersten Hilfe... von 2 oder 3 Stationen ist immer eine zum Thema Reanimation. Inklusive des AEDs, der für die Öffentlichkeit draußen am Gerätehaus hängt, im Übungsmodus. Es geht also sehr wohl, auch ohne eine größere Feuerwehr zu sein. Es muss ja nicht gleich ein neuer EH-Kurs mit 9 UE sein.
Wir sind hier auf dem Land. Zuständig seitens des Rettungsdienstes isf eine kleine Dornröschenwache... Aber die 10min, bis die Kollegen da sind, sind im Fall einer Reanimation schlicht zu lang. Und wenn die leider schon unterwegs sind, dauerts deutlich länger, bis ein anderer RTW da ist. Nun kann leider nicht jeder Anrufer zur Laienreanimation bewegt werden, oder ist schlichtweg nicht dazu fähig. Ist das nun ein Versagen des Rettungsdienstes? Möchtest du lieber die Vorhaltekosten des Rettungsdienstes potenzieren, damit an jeder Milchkanne eine Rettungswache steht, um die Eintreffzeiten auch auf dem Land und auch bei Paralleleinsätzen unter 5min zu halten?
Da ist es weitaus realistischer, in dem einen Fall im Jahr, wo es wirklich auf die Minute ankommt, die eh-da-Kräfte zu alarmieren, zu deren Grundaufgaben ohnehin die Erste Hilfe am Notfallort gehört, und für die sie sich selbstverständlich in ähnlichem Rahmen fähig halten, wie für den Zimmerbrand oder die technische Rettung. Was übrigens nichts mit der Einhaltung von Hilfsfristen zu tun hat, denn die gilt für den RTW oder den Notarzt, egal wer schon vorher angekommen ist.
Mir persönlich wäre eine Laienreanimation durch die Kameraden lieber als eine vom Nachbarn. Weil ich nicht weiß, ob der Nachbar das in den 30 Jahren seit Führerscheinerwerb nochmal geübt hat und überhaupt die Situation qualitativ erfasen kann.
Men lernt nie aus.
Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!
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Geändert von Eike R. [10.08.18 12:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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