Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge |
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 841985 |
Datum | 10.08.2018 11:04 MSG-Nr: [ 841985 ] | 2792 x gelesen |
Infos: | 10.08.18 Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
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Herz-Lungen-Wiederbelebung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Ich verstehe das Problem der Feuerwehren mit den "Eh-Da-Leistungen", wie Katze im Baum oder Ölspuren.
Die HLW auf heutigem Stand ist meiner Meinung nach jedoch für diese Diskussion nicht geeignet. Ich habe hier eine Chaos-Phase, bei der es um Sekunden geht, denn nach einer Minute sind schon 10% Überlebenschancen dahin - also versuche ich, den Anrufer einzubinden und alarmiere möglichst alles, was Haare am Hintern hat und in der Nähe ist, um das therapiefreie Intervall so gering, wie möglich zu halten. Wenn hierfür sogar Systeme, wie
Mobile Retter Kreis Unna (Bericht v. Kölner Stadtanzeiger)
eingerichtet und mit alamiert werden, warum sollten da die Angehörigen der FF außen vor bleiben?
[...]In 60 Prozent der Fälle seien die Ersthelfer in weniger als fünf Minuten vor Ort gewesen[...]
Rein rechtlich gesehen müssten die Systeme der verschiedenen Bundesländer und Landkreise natürlich nochmals überprüft werden, denn auch die Mobilen Retter dürfen natürlich keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Sie profitieren einzig und allein von der räumlichen Nähe zum Einsatzort. Dieser Vorteil geht leider verloren, wenn ein Mitglied der FF erst zum Gerätehaus fährt, sich ausrüstet und dann möglicherweise zurück zu seinem Nachbarn fahren muss...
Das Beispiel zeigt allerdings, dass ein System, wie die Mobilen Retter, auch ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten zeitlich effizienter sein kann, als die normale Alarmierungskette.
Es berücksichtigt im Gegensatz zu institutionell eingerichteten FR/HvO-Systemen einen Schwarm-Effekt, die Zeitvorteile bringt. Denn auch bei der Alarmierung der FR/HvO geht Zeit verloren, bis die Helfer ausrücken...
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