News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 841982 | ||
Datum | 10.08.2018 09:50 MSG-Nr: [ 841982 ] | 2884 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Matthias K. Wie war es denn bis jetzt? ja, das ist mal ein Argument. Hallo, es geht hier nicht um planbare Lagen sondern um absolute Ausnahmefälle. Geschrieben von Matthias K. Aber dann einfach die öffentlich-rechtliche Feuerwehr zwangsverpflichten einem privaten Dienstleister die Arbeit abzunehmen. Das geht nicht und ist auch nicht richtig. das wird dem der gerade eine Reanimation braucht relativ egal sein. Geschrieben von Matthias K. Es ist somit keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr und die Feuerwehr darf für die Maßnahme keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. mal ehrlich? Da würde ich´s drauf ankommen lassen. Geschrieben von Matthias K. Die Feuerwehren sind keine eierlegenden Wollmilchsäue, die man immer dann heranziehen kann, wenn irgendwer seine eigenen Aufgaben nicht auf die Reihe bekommt. da fallen mir dann aber noch ganz andere Dinge ein als Reanimationen. Gruß vom Ammersee, Thomas | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|