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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? # | 144 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 841977 | ||
Datum | 10.08.2018 08:06 MSG-Nr: [ 841977 ] | 3007 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Bei mir schlägt da der öffentliche Dienstler wieder durch. In BaWü hat die Feuerwehr die Aufgabe bei Schadenfeuer und Öffentlichen Notständen zu helfen und zur Rettung von Menschen und Tieren technische Hilfe zu leisten. Rettungsdienstliche Aufgaben sind hier explizit nicht die Aufgabe der Feuerwehren. Erste Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind hier also nur so weit Feuerwehraufgabe, wie es auch einen Normalbürger trifft; Wenn die Leitstelle bzw. die verantwortlichen Funktionsträger der Meinung sind, dass man die Feuerwehr braucht, quasi als Helfer vor Ort, dann würde ich mich erstmal an den Träger des Rettungsdienstes wenden und dessen Job neu ausschreiben. Irgendwer hat die Aufgaben des Rettungsdienstes für diesen Landkreis übertragen bekommen und wird dafür bezahlt, dass er diese Aufgabe wahrnimmt. Es kann nicht sein, dass ich einen Dienstleister habe, der seine Aufgaben offenbar nicht erfüllen kann und dafür dann die Ehrenamtler einer anderen Organisation einspringen müssen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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