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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? # | 144 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 841894 | ||
Datum | 08.08.2018 09:26 MSG-Nr: [ 841894 ] | 3666 x gelesen | ||
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Geschrieben von Nils J. Amtshilfe ist aber nur zu leisten, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird. Und da wird´s bei einer 1-Fahrzeug-Feuerwehr schon eng! Ich drehe das mal um: Wir sagen also den Angehörigen des Opfers mit Herzinfarkt "Leider konnten wir Ihrem Mann (Frau, Kind, Schwester, Bruder, Kollegen...) nicht helfen, weil wir ja theoretisch auch zu einer brennenden Gartenlaube hätten müssen können, und das wäre dann ja nicht gegangen, wenn wir Ihrem Mann (Frau, Kind, Schwester, Bruder, Kollegen...) grade reanimiert hätten." Ganz im Ernst: wer als Feuerwehrler völlig unbeachtet aller Gesetze und Verordnungen nicht bereit ist, seinem Nächsten auch in lebensbedrohlichen medizinischen Notlagen entscheidende grundlegende Hilfe wie eine Reanimation zukommen zu lassen, weil er meint er sei nicht zuständig, der sollte seinen Rock an den Nagel hängen und zum Kaninchenzüchterverein oder den Briefmarkensammlern gehen! Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | ||||
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