News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 841833 | ||
Datum | 06.08.2018 17:16 MSG-Nr: [ 841833 ] | 4614 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Dietmar W. Bevor man den Begriff "organisierte Hilfe / First Responder / Helfer vor Ort " benutzt, sollte man den Unterschied zwischen eben dieser Gruppen und einer nicht vorgeplanten Alarmierung einer Feuerwehr zu einem med. Notfall kennen. Über was anderes brauchen wir gar nicht reden. Keine Ersthelfergruppe, keine Zuständigkeit der Feuerwehr, da wie es in dem Schreiben steht Erste Hilfe zu leisten keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist und kein hoheitliches Handeln. Somit gibts auch keine Sonderrechte für die Feuerwehr. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|