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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 841832 | ||
Datum | 06.08.2018 17:13 MSG-Nr: [ 841832 ] | 4801 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Das ist Quatsch. Kein Mensch der Welt kann doch ernsthaft glauben, dass § 38 Abs. 1 StVO bei einer FF, die als Ersatzeinsatzmittel zu einer Reanimation gerufen wird, nicht greift. Sorry, verschrieben sollte nicht nur sondern nicht heißen. Sicher darfst theoretisch mit Blaulicht und Einsatzhorn fahren. An der roten Ampel mußt du aber dann stehen bleiben, denn Sonderrechte darfst du nur nutzen wenn du hoheitlich tätig bist und Rettungsdienst ist keine hoheitliche Aufgabe und genau deswegen wurde der Passus Fahrzeuge des Rettungsdienstes in die StVO aufgenommen. | ||||
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