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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Kleinsendelbach / Bayern | 841830 | ||
Datum | 06.08.2018 16:41 MSG-Nr: [ 841830 ] | 4936 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, wenn ich den Zeitungsartikel so lese, wage ich zu bezweifeln, dass die im Bericht angesproche Problematik überhaupt Inhalt der Diskussion im Gemeinderat war. Ich seh das immer bei uns, was diskutiert wurde und was der Hobbytexter dann für die Zeitung schreibt. Meiner Meinung nach geht es hier nicht darum, im Falle eines Falles bei einer Reanimation zu helfen, sondern um die "Angst der Mithaftung" der Feuerwehren. Wie ihr alle geschrieben habt, wird eine Wehr höchstwahrscheinlich ausrücken wenn sie alarmiert wird. Die Kollegen haben aber vermutlich Angst, für den Fall des negativen Erfolgs verantwortlich gemacht zu werden. Manch eine Aussage hier wie "EH Auffrischung einmal pro Jahr" halte ich für absolut Realitätsfern! Mag sein, dass es die ein oder andere größere Schwerpunktwehr so praktiziert, aber der Großteil am Land macht das nicht. Manchmal könnte man sich fragen, ob ein Betroffener das wirklich möchte, von seiner Feuerwehr reanimiert zu werden... Ich finde es auch etwas traurig, dass eine Feuerwehr jährlich ihre EH auffrischen soll, aber ein Autofahrer der 60 Jahre Auto fährt, macht auch nur einmal am Anfang seine "kleinen" Sofortmaßnahmen am Unfallort. Ich bin der Meinung, die Feuerwehr sollte im Notfall zur Reanimation herangezogen werden können, aber das soll bzw. darf nicht zur Regel werden. Die Feuerwehr ist definitiv kein Lückenfüller für den kaputtgesparten Rettungsdienst, nur das dieser die Hilfeleistungsfristen einhalten kann. Reanimation ok, aber nicht Händchen halten nach Sturz oder Insektenstich. Ein bisschen was muss man unserer Bevölkerung scho auch noch zutrauen können. Wir machen ja sowieso schon jeden Mist wie z.B. Tote Katzen vom Gehweg beseitigen, weil es der Hauseigentümer nichtmehr auf die Kette bekommt. Wer letztendlich zuständig ist oder nicht, muss der Gesetzgeber klären. Aber dann auch mit allen, eventuell teuren Folgen. | ||||
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