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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaAnzahl Übungen pro Jahr7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841528
Datum28.07.2018 23:47      MSG-Nr: [ 841528 ]1477 x gelesen
Infos:
  • 28.07.18 'Anzahl Ausbildungsdienste für kleinere Feuerwehr' von Andreas K.
  • 28.07.18 'Mindestübungsstunden pro Jahr ?' von Alexander B.
  • 28.07.18 Gibt es bei euch eine Anzahl an Plichtübungen im Jahr? von Jürgen M.

  • FwDV 2, Punkt 1.10: Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     28.07.2018 23:29 Klau7s O7., Freudenberg
     28.07.2018 23:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.07.2018 23:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.07.2018 23:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.07.2018 23:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     28.07.2018 23:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.07.2018 10:03 Klau7s O7., Freudenberg

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