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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anzahl Übungen pro Jahr | 7 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841527 | ||
Datum | 28.07.2018 23:45 MSG-Nr: [ 841527 ] | 1587 x gelesen | ||
Infos: | ||||
FwDV2, Nummer 1.10: Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen. Selbst wenn man eine "Übung" mit 4 UE (3 Zeitstunden) ansetzt, reichen 6 davon im Jahr also nicht aus, man müsste schon 10 machen. Sind die Übungen kürzen, dann entsprechend mehr. Für zusätzliche Funktionen oder Qualifikationen entsprechend zusätzliche Fortbildungen... | ||||
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