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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Brände in Gerätehäusern (ausgelöst durch Fahrzeuge bzw. Technik dafür) | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841352 | ||
Datum | 24.07.2018 23:13 MSG-Nr: [ 841352 ] | 2590 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Der Prüfer ist nicht schuld am Unfall direkt. Hätte er aber korrekt geprüft, wäre der Unfall vermieden worden. Wenn das so ist, kann er für seinen Fehler auch belangt werden. Für einen Unfall "nach 100 Metern" aber nur, wenn er jegliche weitere Benutzung des Fahrzeugs hätte untersagen müssen. | ||||
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